Vinzentinerinnen geben Leitung und Betreuung nach 127 Jahren ab. Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Stiftungsgesetzes von 1977 eine Satzung für die Hospitalstiftung, die vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt wird. Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ist eine rechtsfähige, örtliche, kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung dient gemeinnützigen, sozialen und mildtätigen Zwecken. Stiftungszweck ist insbesondere die Versorgung und Unterbringung alter Menschen; vorrangig von Einwohnenden der Stadt Wangen im Allgäu. Zu diesem Zweck betreibt sie entsprechende Einrichtungen. Andere soziale Einrichtungen und Maßnahmen kann sie bei entsprechendem Bedürfnis und im Einklang mit ihren überlieferten Tätigkeiten aufnehmen. Organe sind: Stiftungsrat (Gemeinderat) und Vorsitzender des Stiftungsrates (Oberbürgermeister).